Müssen wir für unsere Hochzeit GEMA Gebühren bezahlen?
Die Frage zu GEMA-Gebühren Hochzeit stellen mir viele Brautpaare im Rahmen des Vorgesprächs. Eine berechtigte Frage, denn auf einer Hochzeit wird nun mal urheberrechtlich geschützte Musik abgespielt.
In diesem Artikel werden wir dieser Frage nachgehen.
Wir werden auf folgende Punkte eingehen:
- Geschichte der GEMA
- Aufgaben der GEMA
- Wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich?
- Ausnahmen
- Wie hoch ist die GEMA-Gebühr Hochzeit?
- Fazit
Die Geschichte der GEMA
"Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend das Urheberrecht (...) im Januar 1902 wurde niedergeschrieben, dass es zur öffentlichen Aufführung eines musikalischen Werkes der Genehmigung eines jeden Autors bedarf.
In der Folge wurde von der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) am 1. Juli 1903 die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA) gegründet. (...)
Am 28. September 1933 wurde der Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (STAGMA), hervorgegangen aus dem Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland (GEMA-AFMA), das Monopol zur Wahrnehmung von Musikaufführungsrechten erteilt. (...)
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der STAGMA das Einziehen von Gebühren für Aufführungen von musikalischen Werken, aufgrund der Maßgabe des Gesetzes Nr. 191 der alliierten Militärregierung vorübergehend verboten. (...)
1990 übernahm der CSU-Politiker Reinhold Kreile die Nachfolge von Erich Schulze. Gegen Ende seiner Amtszeit widmete er sich dem Kampf gegen die Digitalisierung. Er bezeichnete die GEMA als „Leuchtturm der Kultur“ und „Fels in der Brandung der Wogen der Digitalisierung“. Der GEMA sei es erfolgreich gelungen, „unsinnigen Wettbewerb“ zu vermeiden. Das Internet sei für ihn „nichts anderes als ein virtuelles Kaufhaus“, das es in einer feindlichen Übernahme einzuverleiben gelte." Quelle: wikipedia.de
Aufgaben der GEMA
Die Aufgaben der GEMA bestehen aus 3 wesentlichen Punkten:
- Erhebung von Linzenzgebühren an den Veranstalter
- Bezahlung der Künstler
- Verwaltung der Nutzungsrechte
Ausführlich erklärt, muss eine Gebühr, die sogenannte Lizenzvergütung, vom Veranstalter an die GEMA bezahlt werden, sobald urheberrechtlich geschützte Musik auf einer öffentlichen Veranstaltung abgespielt wird.
Die GEMA fungiert an dieser Stelle als „Bezahlsystem“, welches den Urhebern der Musik ihre entsprechende Vergütung zukommen lässt.
Die GEMA beschreibt ihre Aufgabe wie folgt: "Die Nutzungsrechte wahrzunehmen, die uns die GEMA Mitglieder übertragen haben. Wir verwalten ihre Nutzungsrechte und vertreten sie gegenüber den Musiknutzenden (z. B. Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentliche Veranstalterinnen). Wer also Musik auf bestimmte Art öffentlich aufführen, wiedergeben oder vervielfältigen möchte, zahlt einen Betrag und erhält von uns die Lizenz dafür." Quelle: gema.de
Als Veranstalter gilt derjenige, der für die Aufführung / Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist. > Das ist auf einer Hochzeit entsprechend das Brautpaar.
Wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich?
Laut GEMA lautet die Definition für eine öffentliche Veranstaltung wie folgt:
Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zum Veranstalter haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. Persönliche Einladungen – wie etwa bei einer Geburtstagsparty oder einer Hochzeit – sprechen daher für eine nicht-öffentliche Veranstaltung. Quelle: gema.de
>> Folglich müsst ihr als Veranstalter keine GEMA-Gebühren für eure Hochzeit zahlen!
Darüber hinaus müsst ihr ebenfalls keine GEMA-Gebühr bezahlen, wenn ein Gast auf eurer Hochzeit eine unbekannte Person, wie zum Beispiel eine(n) neue(n) Lebensgefährten / -in, mitbringt.
Ausnahmen
Eine Ausnahme bildet jedoch die Musik-Nutzung beim oder im Standesamt.
Nutzt ihr während eurer Trauung ein urheberrechtlich geschütztes Lied, oder wird dies zum Beispiel von einer Sängerin / einem Sänger gesungen, ist eine GEMA-Gebühr zu bezahlen.
Gleiches kann auch für eine Freie Trauung gelten. Am besten fragt ihr dazu einmal bei der GEMA nach, um sicher zu gehen.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Auch Musik im Rahmen eures Hochzeits-Films, welchen euer Hochzeitsfotograf / -Videograf dreht, ist unter Umständen urheberrechtlich geschützt.
Wie hoch ist die GEMA-Gebühr Hochzeit?
Eine Musiknutzung könnt ihr auf der Internetseite der GEMA im Tariffinder unter der Rubrik „Veranstaltungen“ anmelden. Die GEMA-Gebühr Hochzeit / Trauung kostet laut GEMA 18,00€. Quelle: gema.de
Fazit
Nein! – Ihr müsst für eure Hochzeit keine GEMA-Gebühren entrichten.
Eine Hochzeitsfeier zählt in der Regel als private Veranstaltung und ist nicht öffentlich. Folglich sind auch keine GEMA-Gebühren fällig.
Eine Ausnahme besteht lediglich in der Musik-Nutzung beim Standesamt. Hier ist für urheberrechtlich geschützte Musik währen der Trauung eine Gebühr von 18€ zu entrichten.